Altersvorsorge

Die Riester Rente stellt die Antwort des Staates auf die immer weiter sinkende staatliche Rente dar und gibt dem Bürger ein Mittel zur privaten Altersvorsorge an die Hand. Durch staatliche Förderung und steuerliche Vergünstigungen ist die Riester Rente dabei so renditestark wie es sonst nur Fondssparpläne oder dergleichen sind. Wie aber ist nun die genaue Vorgehensweise, um in den Genuss dieser staatlichen Förderung und steuerlichen Vergünstigung zu kommen? In einem Riester Rente Vergleich sollte sich der Sparer für ein gefördertes Produkt seiner Wahl entscheiden. Dabei stehen Fondssparpläne, Banksparpläne und Rentenversicherungen zur Auswahl. Nach der Wahl einer geeigneten Form der Geldanlage kann der Sparer jährlich bis zu 3% seines rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens und ab 2008 sogar 4% in seinen Vertrag einzahlen.
In den Jahren 2006 und 2007 erhält er dafür eine Riester Zulage vom Staat in Höhe von jährlich 114 Euro Grundzulage sowie 138 Euro für jedes Kind. Ab 2008 erhöhen sich die staatlichen Zulagen auf 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind. Die jährlich in Riester Produkte einzuzahlenden Beträge sollten allerdings die Summe von 1.575 Euro in den Jahren 2006 sowie 2007 bzw. 2.100 Euro ab 2008 nicht überschreiten. Wird weniger eingezahlt, verschenkt der Sparer Zulagen, zahlt er mehr ein, wird nicht mehr gefördert.
Die oben genannten maximal einzuzahlenden Beiträge können dann vom Sparer im Zuge seiner Steuererklärung von der Steuer abgesetzt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Beiträge in eine Riester Rentenversicherung oder in einen Riester Fondssparplan eingezahlt wurden, es werden alle Produkte gleich gefördert und es können auch Einzahlungen in alle Produkte gleichermaßen von der Steuer abgesetzt werden.


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